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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen

Sämtlichen Leistungen der Firma Memo Transporte & Logistik liegen grundsätzlich die VBGL+ ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen zugrunde.

Durch Abschluss eines Vertrages mit der Firma Memo Transporte & Logistik erkennen die Vertragspartner die Einbeziehung der ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen in das Vertragsverhältnis mit der Firma Memo Transporte & Logistik an und erklären sich damit einverstanden.

Gleichzeitig erklären die Vertragspartner der Firma Memo Transporte & Logistik, dass sie eigene Vertragsbedingungen, insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Einkaufsbedingungen nicht dem Vertragsverhältnis zugrunde legen.

Die Firma Memo Transporte & Logistik arbeitet grundsätzlich gemäß den VBGL+ ADSp, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen neueste Fassung und hat die Speditionsversicherung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Firma Memo Transporte & Logistik  ist berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen, es sei denn, dass bei Übernahme des Auftrages etwas anderes vereinbart wurde. Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung einer zuständigen Behörde bedürfen, werden unter der aufschiebenden Bedingung der Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen.

Die der Firma Memo Transporte & Logistik  erteilten Aufträge und unterbreiteten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsabschluss der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Memo Transporte & Logistik.

3. Preise

Die Preise der Firma Memo Transporte & Logistik  enthalten den reinen Transport frei Haus, ohne Be- und Entladung. Als zugrunde zu legende Be- und Entladezeit gilt insgesamt Zwei Stunde (inkl. evtl. Wartezeiten). Die darüber hinaus gehenden Zeiten sind gesondert vom Vertragspartner zu entgelten. An die Firma Memo Transporte & Logistik übertragene Dienstleistungsaufträge sind abrechnungspflichtig. Sollten sich in einem Zeitraum von einem Monat zwischen dem Vertragsabschluss und dem Auftragsbeginn Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma Memo Transporte & Logistik berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- und Material- und Treibstoffkosten im Einzelnen von mehr als 0,25 v. H. innerhalb des oben genannten Zeitraumes; Änderungen von Steuern, Zöllen, Maut, sonstigen Lasten und Aufwendungen in jedweder Höhe.

Die Preise gelten  ab einem Beladeort im Umkreis von 20 km ab dem Standort des für den Auftrag in Frage kommenden Fahrzeuges. Bei Abholorten außerhalb der 20km-Zone erfolgt eine Berechnung nach gefahrenen Kilometern für die komplette Anfahrtsstrecke gemäß der vereinbarten Preise. Versicherungen für besondere Güter werden gesondert berechnet.

Preise für o.a. Sonderkosten (je zzgl. MwSt.):
- Be-, Entlade-, Wartezeiten:  100,00 Euro / Stunde
- Kilometer für Sonderfahrten: abhängig von Kurz- oder Langstrecke oder nach jeweiliger Vereinbarung

4. Rahmenbedingungen

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Belade- und Lieferort mit den Fahrzeugen der Firma Memo Transporte & Logistik zu erreichen ist und die vereinbarten Dienstleistungen erbracht werden können. Die Beurteilung obliegt dem Fahrer der Firma Memo Transporte & Logistik. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem Gesamtgewicht von 40 t und einer Zuglänge von 20m zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.

Bei sämtlichen Lieferangaben, insbesondere bezüglich Terminen, der Firma Memo Transporte & Logistik handelt es sich um Circa-Angaben, die nicht verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Firma Memo Transporte & Logistik selbst fristgerecht beliefert bzw. die übertragenen Güter rechtzeitig vom Auftraggeber/Versender verladen wurden.

Sollte die Firma Memo Transporte & Logistik  eine Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung.

Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma Memo Transporte & Logistik berechtigt, eine Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber ist das Recht unbenommen, geringere Kosten der Firma Memo Transporte & Logistik nachzuweisen. Bei nicht in Auftrag gegebenen gefälligen Tätigkeiten durch Mitarbeiter der Firma Memo Transporte & Logistik, handeln die Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe im Auftrag und auf Risiko des Auftraggebenden.

Die Rückführung von Leergut aller Art (z.B. Paletten, Gitterboxen, Rollis, Container, o.ä.) ist kostenpflichtig gemäß dem vereinbarten Kilometerbetrag.

5. Informationspflichten des Auftraggebers und Fahrzeuggestellung

 (1) Der Auftraggeber unterrichtet die Firma Memo Transporte & Logistik rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie voraussichtliche Be- und Entladezeiten und einzuhaltenden Terminen auch besondere technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Angaben zum Wert des Gutes hat der Absender dann zu machen, wenn dies für den Ablauf der Beförderung, für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör oder für den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung des Frachtführers von Bedeutung ist.

(2) Handelt es sich um Güter, die regelmäßig von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen sind, so ist dies vom Absender bei der Auftragserteilung schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Das Gleiche gilt für hochwertige Güter, insbesondere Kunstgegenstände und Antiquitäten, Tabakwaren, Spirituosen, technische Geräte aus dem Bereich EDV/Telekommunikation/Medien.  

(3) Treffen die durch den Auftraggeber gemachten Angaben nicht zu, so ist die Firma Memo Transporte & Logistik berechtigt, die zusätzlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen oder vom Auftrag zurückzutreten; sind zum Zeitpunkt des Rücktrittes bereits Kosten entstanden(z.B. An-, Abfahrt), so sind diese Erstattungspflichtig.

 6. Übergabe des Gutes, Be- und Entladen

 Der Absender hat die Ware in beförderungsfähigem Zustand inkl. der erforderlichen und ordnungsgemäß ausgefüllten Begleitpapiere zu übergeben.

Äußerlich erkennbare Beschädigungen werden durch den Absender auf den Begleitpapieren besonders bescheinigt.

Der Absender hat beförderungssicher entsprechend der Vorschriften zu beladen, der Empfänger zu entladen.

Der Frachtführer ist für die Sicherstellung der Betriebssicherheit der Verladung verantwortlich;  unter besonderer Beachtung der Regelungen 4) und 5).

Wird dem Frachtführer untersagt, während des Ladevorganges anwesend zu sein und/oder die Ladung abschließend auf Verkehrssicherheit zu prüfen, entbindet das die Firma Memo Transporte & Logistik von jeglicher Haftung auf Transportschäden. Wird auf Verlangen des Frachtführers ein entsprechender Vermerk durch den Absender auf den Begleitpapieren verweigert, nimmt der Frachtführer diesen selbst vor. Der Absender ist in einem solchen Fall zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die dem Frachtführer bzw. der Firma Memo Transporte & Logistik durch ungenügend gesicherte Ladung entstehen.

 Die Be- oder Entladung durch den Frachtführer ist vergütungspflichtig.

 Können vereinbarte Fristen zur Bereitstellung des Fahrzeuges zur Beladung oder die Ankunft am Zielort nicht eingehalten werden, wird der Frachtführer oder die Firma Memo Transporte & Logistik den Auftraggeber bzw. den Absender oder Empfänger unverzüglich informieren.

7. Annahmeverzug und Annahmeverweigerung

Nimmt der Vertragspartner bzw. Empfänger die von der Firma Memo Transporte & Logistik gelieferten Waren nicht an, so hat die Firma Memo Transporte & Logistik während des nicht verschuldeten Annahmeverzuges bzw. der nicht verschuldeten Annahmeverweigerung Anspruch auf Erstattung der Mehraufwendungen und Schadenersatz.

8. Sicherungen

Die Firma Memo Transporte & Logistik ist berechtigt bei innerdeutschen und internationalen Transporten ein Pfandrecht im Sinne von § 441 HGB geltend zu machen. Soweit das Pfandrecht wegen Forderung aus anderen mit dem Absender abgeschlossenen Fracht-, Speditions- oder Lagerverträgen ausgeübt wird, gilt die Forderung der Firma Memo Transporte & Logistik als unbestritten, sofern sie nicht binnen 4 Tagen nach Zugang der Rechnung durch die Firma Memo Transporte & Logistik von dem Vertragspartner nachweisbar bestritten wird.

 9. Zahlungen

Die Rechnungen der Firma Memo Transporte & Logistik sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 10 Tagen ausgehend vom Rechnungsdatum.

Bei einem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma Memo Transporte & Logistik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % seit dem Eintritt des Verzuges geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Jede Zahlungserinnerung/Mahnung ist mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro verbunden. 

Die Aufrechnung des Vertragspartners mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma Memo Transporte & Logistik ist der Euro.

10. Rügepflichten

Der Empfänger hat die von der Firma Memo Transporte & Logistik gelieferte Ware unverzüglich bei der Ablieferung zu untersuchen und nach deren Erhalt zu quittieren. Der Vertragspartner hat alle offensichtlichen Mängel und Fehlmengen sofort bei Ablieferung zu überprüfen und schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 2 Arbeitstagen, schriftlich gegenüber der Firma Memo Transporte & Logistik anzuzeigen. Kommt der Empfänger den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Anlieferung der Ware als genehmigt und einwandfrei.

11. Rücktritt

Sollte der Firma Memo Transporte & Logistik aufgrund der unter 4) und 5) genannten unverschuldeten Leistungsverzögerung eine Durchführung des Auftrages nicht möglich sein, so ist die Firma Memo Transporte & Logistik zum Rücktritt berechtigt.
Bei Verschulden des Auftraggebers kann die Firma Memo Transporte & Logistik für entstandene Aufwendungen eine Vergütung verlangen.

Zum Rücktritt ist die Firma Memo Transporte & Logistik auch berechtigt, sofern die Forderungen der Memo Transporte & Logistik  aus anderen Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen sind.

12. Änderungen

Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der Firma Memo Transporte & Logistik  teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Göppingen.

Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.